Aufnahme von Hexahydrocannabinol (HHC) in die NPSV

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Aufnahme von Hexahydrocannabinol (HHC) in die Neue‑Psychoaktive‑Substanzen‑Verordnung, um eine bestehende Gesetzeslücke zu schließen und den öffentlichen Gesundheitsschutz zu stärken.
einfache Mehrheit XXVII 31.01.2023
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • HHC ist ein psychoaktiver Cannabinoid‑Stoff, der bislang nicht als Suchtmittel klassifiziert ist und daher rechtlich nicht reguliert wird.
  • Durch moderne Syntheseverfahren kann HHC nun in größerer Menge hergestellt und als legale Alternative zu Cannabis vermarktet werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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