Zusammenfassung
Der Antrag ändert § 57a KFG, sodass Fahrzeuge von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern von der verpflichtenden wiederkehrenden Begutachtung ausgenommen werden. Damit sollen 76 weitere Gemeinden entlastet werden.einfache Mehrheit XXVII 15.03.2023
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Befreiungsschwelle wird von Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern auf solche mit mehr als 10 000 Einwohnern gesenkt.
- Betroffene Fahrzeuge bleiben nur dann befreit, wenn sie von qualifiziertem Personal und geeigneten Einrichtungen der jeweiligen Gebietskörperschaft geprüft werden können.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.