Zusammenfassung
Der Antrag ändert § 108a Abs. 2 EStG: Die feste Obergrenze von 1 000 € für die steuerliche Förderung von Pensionskassen‑Eigenbeiträgen wird durch eine Formel ersetzt, die 1,53 % des 36‑fachen Höchstbeitragsgrundlage pro Monat erlaubt.einfache Mehrheit XXVII 08.05.2024
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Antrag hebt die bisherige Obergrenze von 1 000 € für steuerlich geförderte Pensionskassen‑Eigenbeiträge auf.
- Die neue Fördergrenze wird als 1,53 % des Sechsunddreißigfachen der Höchstbeitragsgrundlage für einen Kalendermonat berechnet.
Eingebracht von
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