Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ab dem ersten Tag

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld bereits ab dem ersten Tag erhalten, weil das aktuelle Gesetz erst nach 91 Tagen zahlt, obwohl der Oberste Gerichtshof 2019 das Gegenteil entschieden hat.
einfache Mehrheit XXVII 16.03.2023
Entschließung
Familie

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld ab dem ersten Tag ihrer Pflege erhalten.
  • Derzeit gilt ein 91‑Tage‑Wartezeit, obwohl der OGH 2019 entschieden hat, dass ein Anspruch von Anfang an besteht.

Eingebracht von

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