Umbenennung von § 207a StGB – Klarere Formulierung zum Kinderschutz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, den Titel und die Bezeichnung des § 207a StGB zu ändern, damit die Formulierung den tatsächlichen Missbrauch von Kindern besser widerspiegelt.
einfache Mehrheit XXVII 31.01.2023
Entschließung
Strafrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, den Titel des § 207a StGB zu ändern, weil das Wort „Pornografie“ die Tat nicht korrekt beschreibt.
  • Durch die neue Formulierung soll der tatsächliche Missbrauch von Kindern besser sichtbar und das Unrechtsbewusstsein der Täter*innen gestärkt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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