Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, den Titel und die Bezeichnung des § 207a StGB zu ändern, damit die Formulierung den tatsächlichen Missbrauch von Kindern besser widerspiegelt.einfache Mehrheit XXVII 31.01.2023
Entschließung
Strafrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert, den Titel des § 207a StGB zu ändern, weil das Wort „Pornografie“ die Tat nicht korrekt beschreibt.
- Durch die neue Formulierung soll der tatsächliche Missbrauch von Kindern besser sichtbar und das Unrechtsbewusstsein der Täter*innen gestärkt werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.