Vereinfachung der Fahrzeug‑Meldepflichten

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Kraftfahrgesetz, indem er die Meldung von Namens‑ und Wohnsitzänderungen innerhalb desselben Behördengeltungsbereichs sowie die Abmeldepflicht bei Standortwechsel abschafft. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2023.
einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Gesetz
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Namens‑ oder Wohnsitzänderungen innerhalb desselben Behördengeltungsbereichs und derselben Gemeinde müssen nicht mehr gemeldet werden; die Zulassungsbescheinigung bleibt gültig, wird jedoch mit den neuen Daten neu ausgestellt.
  • Die Pflicht, ein Fahrzeug abzumelden, wenn der dauernde Standort in den Geltungsbereich einer anderen Behörde verlegt wird, entfällt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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