Zusammenfassung
Der Antrag hebt die seit 2022 geltende Aliquotierung bei Pensionsanpassungen auf und sorgt dafür, dass Ruhe‑ und Versorgungbezüge künftig genauso wie gesetzliche Pensionen angepasst werden. Betroffene Pensionen erhalten Nachzahlungen, um die bisherige Kürzung auszugleichen.einfache Mehrheit XXVII 10.04.2024
Gesetz
Schienentransport
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Die bisherigen Regelungen § 108h Abs. 1a und § 775 Abs. 6, die die Aliquotierung der Pensionsanpassung festlegen, werden aufgehoben – rückwirkend zum 1. Jänner 2022 bzw. 2023.
- In allen betroffenen Gesetzen wird festgeschrieben, dass Ruhe‑ und Versorgungbezüge künftig exakt wie die gesetzlichen Pensionen angepasst werden – also ohne pro‑rata‑Kürzung.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.