Kulanz‑ und Härtefallregelung bei Todesfall von Pensions‑ und Pflegegeldbeziehern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Soziales auf, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit bei Todesfällen von Pensions‑ oder Pflegegeldbeziehern Kulanz‑ und Härtefallregelungen möglich werden, um finanzielle Belastungen für Hinterbliebene zu mildern.
einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Entschließung
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Bei Todesfällen von Personen, die Pension oder Pflegegeld beziehen, entstehen häufig finanzielle Härtefälle für die Hinterbliebenen, weil der Anspruch sofort endet.
  • Derzeit müssen Hinterbliebene den Tod entweder über das Standesamt oder direkt bei der Pensionsversicherung melden; es entstehen dabei keine zusätzlichen Gebühren.

Eingebracht von

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