Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU‑Ebene für ein generelles Verbot von Leihmutterschaft auszusprechen, weil diese Praxis als Kinderhandel und Ausbeutung von Frauen gilt.einfache Mehrheit XXVII 11.12.2023
Entschließung
Familie
Strafrecht
Schwerpunkte
- Leihmutterschaft ist in Österreich bereits verboten (Fortpflanzungsmedizingesetz §§ 2, 3) und das ABGB § 143 definiert die Gebärende als Mutter.
- Die Europäische Kommission hat am 7. Dezember 2022 einen Vorschlag für eine EU‑Verordnung vorgelegt, die die Anerkennung von Elternschaft über Grenzen hinweg regelt und dabei Leihmutterschaftsverträge einschließen könnte.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.