Zusammenfassung
Der Antrag streicht die bisherige Aliquotierung von Zusatz‑Pensionserhöhungen und führt eine einheitliche jährliche Anpassung aller Pensionen zum 1. Jänner ein.einfache Mehrheit XXVII 11.05.2023
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der bisherige Absatz 1a, der die Aliquotierung von zusätzlichen Pensions‑Erhöhungen regelte, wird in allen drei Gesetzen gestrichen.
- Ab dem 1. Jänner jedes Jahres werden alle regulären Pensionsansprüche und Hinterbliebenenpensionen mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (je nach Gesetz) vervielfacht.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.