Abschaffung der Aliquotierung und Einführung einer einjährigen Wartefrist für Pensionsanpassungen

Zusammenfassung

Der Antrag streicht die bisherige Aliquotierung von Zusatz‑Pensionserhöhungen und führt eine einheitliche jährliche Anpassung aller Pensionen zum 1. Jänner ein.
einfache Mehrheit XXVII 11.05.2023
Gesetz
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der bisherige Absatz 1a, der die Aliquotierung von zusätzlichen Pensions‑Erhöhungen regelte, wird in allen drei Gesetzen gestrichen.
  • Ab dem 1. Jänner jedes Jahres werden alle regulären Pensionsansprüche und Hinterbliebenenpensionen mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (je nach Gesetz) vervielfacht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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