Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich und Deutschland eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheinklassen B111 bzw. B196 schließen, damit Leichtkrafträder bis 125 cm³ in beiden Ländern mit einer Pkw‑Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen.einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Entschließung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Derzeit gelten die Führerscheinklassen B111 (Österreich) und B196 (Deutschland) nur im jeweiligen Staat, obwohl sie dieselbe Berechtigung für Leichtkrafträder enthalten.
- Die EU‑Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG erlaubt den Mitgliedstaaten, Leichtkrafträder unter der Pkw‑Klasse B zuzulassen – jedoch als optionale Bestimmung, nicht als verpflichtende Harmonisierung.
Eingebracht von
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