Gegenseitige Anerkennung der Führerscheinklassen B111 (AT) und B196 (DE) für Leichtkrafträder

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich und Deutschland eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheinklassen B111 bzw. B196 schließen, damit Leichtkrafträder bis 125 cm³ in beiden Ländern mit einer Pkw‑Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen.
einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Derzeit gelten die Führerscheinklassen B111 (Österreich) und B196 (Deutschland) nur im jeweiligen Staat, obwohl sie dieselbe Berechtigung für Leichtkrafträder enthalten.
  • Die EU‑Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG erlaubt den Mitgliedstaaten, Leichtkrafträder unter der Pkw‑Klasse B zuzulassen – jedoch als optionale Bestimmung, nicht als verpflichtende Harmonisierung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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