Einrichtung eines jährlichen Schuldneratlas zur Überwachung von Überschuldungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert ein jährliches Schuldneratlas‑Projekt, das bis Juni 2023 für das Jahr 2022 vorgelegt und danach jährlich bis zum 30. Juni jedes Jahres erstellt werden soll, um die steigende Überschuldung in Österreich besser zu erfassen.
einfache Mehrheit XXVII 21.03.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll ein jährliches Monitoring‑Instrument – den Schuldneratlas Österreich – einführen.
  • Der erste Atlas für das Jahr 2022 muss bis spätestens Juni 2023 vorgelegt werden; danach jährlich bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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