Keine Aufweichung der EU‑Gentechnikregeln für neue Genom‑Verfahren

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass die EU‑Gentechnikgesetze für neue Verfahren wie CRISPR unverändert bleiben und fordert klare Kennzeichnung, Risikobewertung und Rückverfolgbarkeit von Feld bis Teller.
einfache Mehrheit XXVII 15.03.2023
Entschließung
Wissenschaften
Europäische Union
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die bestehenden EU‑Gentechnikregeln sollen auch für neue genomische Verfahren unverändert bleiben.
  • Alle Produkte, die mit neuen Gentechnik‑Methoden erzeugt wurden, müssen klar als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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