Keine Aufweichung der EU‑Gentechnikgesetze für neue Genom‑Editierung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die EU‑Gentechnikregeln für neue Genom‑Editierungstechniken nicht gelockert werden und fordert klare Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und verbindliche Risikobewertungen.
einfache Mehrheit XXVII 02.03.2023
Entschließung
Wissenschaften
Europäische Union
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll sich auf EU‑Ebene dafür einsetzen, dass für neue Genom‑Editierungstechniken ein EU‑weites Zulassungsverfahren mit verbindlicher Risikobewertung eingeführt wird.
  • Alle Produkte aus neuer Gentechnik müssen klar als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet und von Feld bis zum Teller rückverfolgbar sein.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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