Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung im EU‑Rahmen die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel zurücknimmt und gegen entsprechende Durchführungsverordnungen Stellung bezieht. Gleichzeitig wird eine klare Kennzeichnung von Insektenzusätzen gefordert, weil gesundheitliche Risiken noch nicht vollständig geklärt sind.einfache Mehrheit XXVII 15.03.2023
Entschließung
Europäische Union
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die EU hat Hausgrillen und die Larven des Getreideschimmelkäfers als neuartige Lebensmittel zugelassen, sodass nun vier Insektenarten in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.
- Die gesundheitlichen Risiken (Allergien, Schwermetalle, Krankheitserreger) sind noch nicht abschließend geklärt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.