Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Befristung des 3‑jährigen Tilgungsplans für Verbraucher*innen bis zum 16.07.2026 zu entfernen, um eine dauerhafte Gleichbehandlung aller Schuldner*innen zu gewährleisten.einfache Mehrheit XXVII 09.05.2023
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Der aktuelle § 199 der Insolvenzordnung erlaubt Verbraucher*innen nur bis zum 16.07.2026 die 3‑jährige Entschuldungsoption.
- Die Befristung widerspricht der EU‑Richtlinie, die eine Gleichbehandlung aller Schuldner*innen fordert.
Eingebracht von
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