Abschaffung der Befristung des 3‑jährigen Tilgungsplans für Verbraucher*innen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, die Befristung des 3‑jährigen Tilgungsplans für Verbraucher*innen bis zum 16.07.2026 zu entfernen, um eine dauerhafte Gleichbehandlung aller Schuldner*innen zu gewährleisten.
einfache Mehrheit XXVII 09.05.2023
Entschließung
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Der aktuelle § 199 der Insolvenzordnung erlaubt Verbraucher*innen nur bis zum 16.07.2026 die 3‑jährige Entschuldungsoption.
  • Die Befristung widerspricht der EU‑Richtlinie, die eine Gleichbehandlung aller Schuldner*innen fordert.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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