Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds (mind. 250 Mio. €)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, einen bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds von mindestens 250 Millionen Euro für zwei Jahre einzurichten. Der Fonds soll die Folgen der Pandemie evaluieren und finanzielle Unterstützung für medizinische Betreuung, psychische Gesundheit, Heimunterricht und weitere Hilfen für Kinder und Jugendliche bereitstellen. Bundesländer mit eigenen Fonds können ihre Kosten vom Bund erstattet bekommen.
einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Entschließung
Gesundheit
junger Mensch
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds mit einem Mindestvolumen von 250 Millionen Euro für zwei Jahre.
  • Der Fonds soll die Auswirkungen der Corona‑Maßnahmen evaluieren, dokumentieren und als Finanzierungsquelle für verschiedene Unterstützungsleistungen dienen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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