Einrichtung eines Corona‑Wiedergutmachungsfonds (mind. 250 Mio. €)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds von mindestens 250 Millionen Euro, um Schäden aus der Pandemie zu kompensieren und betroffenen Personen finanzielle Unterstützung zu bieten.
einfache Mehrheit XXVII 11.04.2024
Entschließung
Gesundheit
junger Mensch
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Bund soll einen Corona‑Wiedergutmachungsfonds von mindestens 250 Millionen Euro einrichten, der über zwei Jahre läuft.
  • Der Fonds finanziert Beratungen, medizinische Betreuung von Impf‑Beeinträchtigten, psychologische Behandlung, notwendige Therapien und Mehrkosten für Heimunterricht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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