Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds (mind. 250 Mio. €)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds von mindestens 250 Mio. € für zwei Jahre, um die Folgen der Pandemie zu evaluieren und finanzielle Unterstützung für Beratungen, medizinische Betreuung, psychische Gesundheit, Heimunterricht und Hilfen für Kinder und Jugendliche bereitzustellen. Zudem sollen Bundesländer mit eigenen Fonds die Möglichkeit erhalten, entstandene Kosten vom Bund erstattet zu bekommen.
einfache Mehrheit XXVII 06.06.2024
Entschließung
Gesundheit
junger Mensch
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Ein bundesweiter Corona‑Wiedergutmachungsfonds soll mit mindestens 250 Millionen Euro für zwei Jahre eingerichtet werden.
  • Der Fonds finanziert Beratungen, medizinische Betreuung bei Impf‑Beeinträchtigungen, psychologische Behandlung, notwendige Therapien und Mehrkosten für den Heimunterricht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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