Verfassungsänderung zur Aufwertung der Neutralität

Zusammenfassung

Der Antrag will das Bundes‑Verfassungsgesetz ändern: Artikel 1 wird um die Begriffe „wehrhafte“, „immerwährend neutrale“ und „souveräne Republik“ ergänzt, und ein neuer Absatz 4 zu Art. 44 führt höhere Quoren und eine verpflichtende Volksabstimmung für Änderungen dieses Artikels ein.
2/3 Mehrheit XXVII 19.04.2023
Gesetz
Verfassung
Neutralität
Internationale Beziehungen

Schwerpunkte

  • Artikel 1 wird um die Wörter „wehrhafte“, „immerwährend neutrale“ und „souveräne Republik“ ergänzt sowie das Wort „Bundesvolk“ präzisiert, sodass die Verfassung die Neutralität als zentrales Grundprinzip festschreibt.
  • Ein neuer Absatz 4 zu Artikel 44 legt ein erhöhtes Quorum (2/3) und eine höhere Beschlussmehrheit (4/5) für Änderungen von Artikel 1 fest, verlangt nach Art. 42 ein Verfahren und eine abschließende Volksabstimmung, bevor der Bundespräsident das Gesetz beurkundet.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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