Zusammenfassung
Der Antrag erhöht die mögliche Verlängerung der Altersgrenze für Selbsterhalter‑Studierende von fünf auf zehn Jahre und legt das Inkrafttreten zum 1. September 2020 fest.einfache Mehrheit XXVII 25.06.2020
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Die Altersgrenze für Selbsterhalter‑Studierende wird von maximal fünf auf maximal zehn Jahre verlängert.
- Ein neuer Absatz 40 wird in § 78 eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderung zum 1. September 2020 festlegt.
Eingebracht von
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