Regelmäßige Inflationsprüfung von Studienbeihilfen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das Studienförderungsgesetz um § 76a, der alle drei Jahre die Inflationseffekte auf Studienbeihilfen prüft, und legt den Inkrafttretenszeitpunkt auf den 1. September 2020 fest.
einfache Mehrheit XXVII 25.06.2020
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Alle drei Jahre wird die Entwicklung von Geldwert und Kaufkraft seit der letzten Anhebung der Wertgrenzen geprüft.
  • Der neue § 76a tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Eingebracht von

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