Wiedereinführung des Studienbeitragserlasses für berufstätige Studierende

Zusammenfassung

Der Antrag will den Studienbeitrag für berufstätige Studierende wieder erlassen, wenn ihr Jahreseinkommen im Vorjahr mindestens dem 14‑fachen Betrag der Geringfügigkeitsgrenze entspricht. Dabei werden Verlustausgleich und Betriebsausgaben bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.
einfache Mehrheit XXVII 25.06.2020
Gesetz
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Studierende, die im Kalenderjahr vor Semesterbeginn ein Jahreseinkommen von mindestens dem 14‑fachen Betrag der Geringfügigkeitsgrenze erzielt haben, erhalten einen Erlass des Studienbeitrags, selbst wenn sie die Regelstudienzeit überschreiten.
  • Der Verlustausgleich nach § 2 Abs 2 EStG wird bei der Einkommensberechnung ausgeschlossen, um zu verhindern, dass negative Einkünfte die Mindestverdienstgrenze unterschreiten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.