Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt § 28a Abs. 1 des Konsumentenschutzgesetzes um die Formulierung „oder im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten natürlicher Personen“. Ziel ist, Datenschutzverstöße ebenfalls als Verletzung von Verbraucherinteressen zu behandeln und Verbänden das Recht zu geben, solche Verstöße gerichtlich zu verfolgen.einfache Mehrheit XXVII 26.06.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Informatik
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext wird um die Formulierung „oder im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten natürlicher Personen“ erweitert.
- Damit wird ein Verstoß gegen die DSGVO künftig als Verletzung der Verbraucherinteressen gewertet.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.