Umsetzung der Welterbe‑Entschließung: Gesetzliche Verankerung im Denkmalschutz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis zum 13. Juni 2023 eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die das UNESCOWelterbe im Denkmalschutzgesetz verankert und damit den Schutz von Welterbestätten stärkt.
einfache Mehrheit XXVII 11.05.2023
Entschließung
Kunst
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll bis zum 13. Juni 2023 eine Regierungsvorlage vorlegen, in der das UNESCOWelterbe im Denkmalschutzgesetz verankert wird.
  • Der Antrag bezieht sich auf die Entschließung vom 8. Juli 2021, die bereits eine gesetzliche Integration von Welterbestätten und den Ausbau von Umgebungsschutz, Ensembleschutz, Sichtachsen‑Schutz sowie Erhaltungspflichten forderte.

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