Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine gesetzliche Mindest‑Lehrlingsentschädigung von 900 € im ersten und 2 000 € im letzten Lehrjahr für Absolvent*innen der neuen Pflegelehre sowie deren Einbindung in zukünftige Pflegeprämien.einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
junger Mensch
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Festlegung einer Mindest‑Lehrlingsentschädigung von 900 € brutto im ersten und 2 000 € brutto im letzten Lehrjahr für Absolvent*innen der Pflegelehre.
- Einbindung der Pflegelehre in das bestehende Ausbildungssystem, sodass die Abschlüsse Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz nach Erfüllung der Schulpflicht erlangt werden können.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.