Mindest‑Lehrlingsentschädigung für die neue Pflegelehre

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine gesetzliche Mindest‑Lehrlingsentschädigung von 900 € im ersten und 2 000 € im letzten Lehrjahr für Absolvent*innen der neuen Pflegelehre sowie deren Einbindung in zukünftige Pflegeprämien.
einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
junger Mensch
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Festlegung einer Mindest‑Lehrlingsentschädigung von 900 € brutto im ersten und 2 000 € brutto im letzten Lehrjahr für Absolvent*innen der Pflegelehre.
  • Einbindung der Pflegelehre in das bestehende Ausbildungssystem, sodass die Abschlüsse Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz nach Erfüllung der Schulpflicht erlangt werden können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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