Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Tiertransportgesetz 2007, indem er für Verstöße gegen § 21 Mindeststrafen von 200 €, 350 € bzw. 500 € einführt und die Strafrahmen bei Vorsatz und Fahrlässigkeit erweitert. Außerdem entfällt § 21 Abs. 4.
einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Einführung von Mindeststrafen: Für die meisten Verstoß‑Kategorien wird eine Untergrenze von 200 €, 350 € bzw. 500 € festgelegt, je nach Schwere des Verstoßes.
  • Erweiterung des Strafrahmens bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bei vorsätzlichen Verstößen beträgt die Geldstrafe 400 € bis 4 360 €, bei fahrlässigen 150 € bis 1 450 €.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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