Erweiterung des Pflegegeldes für ukrainische Geflüchtete

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Pflegegeld auf ukrainische Geflüchtete mit temporärem Aufenthaltsrecht, indem er § 3a Abs. 2 Z 4 lit. e) ändert und eine neue lit. f) einführt.
einfache Mehrheit XXVII 28.06.2023
Gesetz
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag entfernt das Wort „verfügen.“ aus § 3a Abs. 2 Z 4 lit. e) des Bundespflegegeldgesetzes.
  • Der Antrag fügt eine neue Unterklausel (lit. f) hinzu, die Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen‑VO einschließt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.