Einführung eines Insolvenzrechts für Gebietskörperschaften

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein neues Insolvenzrecht für Gemeinden und Länder, weil aktuell keine klaren Regelungen existieren. Das Beispiel der hochverschuldeten Gemeinde Matrei zeigt das Risiko für weitere Gebietskörperschaften.
einfache Mehrheit XXVII 06.06.2023
Entschließung
Gliedstaat
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Derzeit fehlt ein spezielles Insolvenzrecht für Gemeinden und Länder, wodurch im Krisenfall Rechtsunsicherheit besteht.
  • § 15 der Exekutionsordnung regelt bereits die Exekution von Gemeindevermögen, jedoch nur für Vermögensbestandteile, die öffentliche Interessen nicht beeinträchtigen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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