Begrenzung von Hotelneubauten – Obergrenze von 60 Zimmern/120 Betten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Bundesförderungen für neue Beherbergungsbetriebe nur noch bei maximal 60 Zimmern bzw. 120 Betten gewährt werden und große Investoren‑Projekte ohne klaren touristischen Nutzen von Förderungen ausgeschlossen werden. Zusätzlich soll eine Studie den tatsächlichen Bedarf an zusätzlichen Betten prüfen.
einfache Mehrheit XXVII 11.04.2024
Entschließung
Tourismus
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Bundesförderungen für neue Beherbergungsbetriebe sollen künftig nur noch bei maximal 60 Zimmern bzw. 120 Betten gewährt werden.
  • Große Investoren‑Modelle (z. B. Apartments, Chalets) erhalten keine Förderungen, wenn sie nicht eindeutig dem Tourismus dienen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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