Erweiterung digitaler Hörfunkprogramme und Anpassung der Lizenzgrenzen
abgestimmt am 05.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2107/XXVII‑GP erweitert das Privatradiogesetz, indem er die zulässige Zahl digitaler terrestrischer Programme von zwei auf sechs erhöht und die Einwohnerobergrenzen an das aktuelle Bevölkerungswachstum anpasst. Gleichzeitig wird das Audiovisuelle Mediendienste‑Gesetz um Klarstellungen zur Weiterverbreitung und um angepasste Lizenzbedingungen ergänzt; beide Änderungen treten am 1. August 2023 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Die zulässige Zahl digitaler terrestrischer Hörfunkprogramme wird von zwei auf sechs erhöht; die Gesamtauslastung der Multiplex‑Bandbreite darf dabei maximal 20 % betragen.
Die Einwohnerobergrenzen für Versorgungsgebiete werden angepasst: das Eineinhalbfache der Bundesbevölkerung (statt 12 Mio) und die gesamte Bundesbevölkerung (statt 8 Mio).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.