Einführung des Elektronischen Eltern‑Kind‑Passes (eEKP)
abgestimmt am 06.07.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz führt einen elektronischen Eltern‑Kind‑Pass (eEKP) ein, legt ein Untersuchungsprogramm für Schwangere und Kinder fest, regelt die Finanzierung und definiert Rechte und Pflichten von Schwangeren, Obsorgeberechtigten, Ärzten und Behörden.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Gesetz
Ausweis
Familie
Gesundheit
Informatik
soziale Sicherheit
namentliche Abstimmung
Familienleistungsausgleich
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz schafft das elektronische Eltern‑Kind‑Pass‑Gesetz (EKPG) und definiert ein Eltern‑Kind‑Pass‑Untersuchungsprogramm für Schwangere und Kinder bis zum 62. Lebensmonat.
Der Bundesminister für Gesundheit legt per Verordnung den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen und Hebammenberatungen fest; weitere Beratungsleistungen können ergänzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.