Zusammenfassung
Das Bundeskrisenlagergesetz richtet einen zentralen Vorrat an Schutzausrüstung und medizinischen Gütern ein, der bei respiratorischen Krankheitsausbrüchen genutzt werden kann. Der Verteidigungsminister darf im Einvernehmen mit dem Sozial‑ und Gesundheitsminister die Vorräte unentgeltlich an Länder, Ministerien und Einrichtungen verteilen oder – unter bestimmten Bedingungen – an Staaten und internationale Organisationen verkaufen.einfache Mehrheit XXVII 14.06.2023
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ermächtigt, einen Notvorrat an Schutzausrüstung und medizinischen Gütern für den Gesundheitsbereich anzulegen, zu lagern und zu verwalten.
- Im Einvernehmen mit dem Sozial‑ und Gesundheitsminister dürfen die gelagerten Güter unentgeltlich an Bundesländer, andere Ministerien und Einrichtungen wie AGES oder die Sozialversicherungsträger verteilt werden, um Engpässe zu überbrücken.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.