Förderungen an Tourismusbetriebe nur bei bestehendem Betriebsrat

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass öffentliche Fördermittel für touristische Betriebe nur dann gezahlt werden, wenn im Betrieb ein Betriebsrat nach dem Arbeitsverfassungsgesetz existiert, um Kündigungen wegen Betriebsratsgründungen zu verhindern.
einfache Mehrheit XXVII 22.06.2023
Entschließung
Tourismus
Personalvertretung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Öffentliche Förderungen für touristische Betriebe sollen nur gewährt werden, wenn im Betrieb ein Betriebsrat nach dem Arbeitsverfassungsgesetz besteht.
  • Der Antrag reagiert auf Fälle von Kündigungen in Salzburger Hotels, die mit der Gründung von Betriebsräten zusammenhingen.

Eingebracht von

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