Einführung von Gutachten und Fallkonferenzen bei Langzeitunterbringungen Jugendlicher
abgestimmt am 07.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Jugendgerichtsgesetz: Er führt ein verpflichtendes kinder‑ und jugendpsychiatrisches Gutachten für Unterbringungsentscheidungen ein und legt bei einer Dauer von zehn Jahren eine regelmäßige Fallkonferenz fest, um die Möglichkeit einer bedingten Entlassung zu prüfen. Die Änderungen gelten ab 1. September 2023.
einfache MehrheitXXVII07.07.2023
Gesetz
Strafrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Die Überschrift von § 17b wird von „Dauer“ zu „Prüfung“ geändert, um den Fokus auf die Bewertung der Unterbringung zu legen.
Für die Entscheidung, ob eine strafrechtliche Unterbringung nach § 21 StGB fortgeführt wird, muss ein Gutachten eines kinder‑ und jugendpsychiatrischen Sachverständigen (vorzugsweise mit Zusatzqualifikation für psychiatrische Kriminalprognostik) vorliegen; fehlt dieser, kann ein Psychologe des Kindes‑ und Jugendalters bestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.