Einmalige dreimonatige Räumungsnachfrist bei befristeten Mietverträgen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Mieter*innen bei befristeten Mietverträgen einmalig bis zu drei Monate zusätzliche Räumungszeit erhalten können, wenn beide Parteien schriftlich zustimmen. Ziel ist mehr Flexibilität für Mieter*innen und geringeres Risiko von Leerstand für Vermieter*innen.
einfache Mehrheit XXVII 02.03.2021
Entschließung
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Mieter*innen können einmalig eine maximale Nachfrist von drei Monaten für die Wohnungsräumung beantragen, wenn ihr befristeter Mietvertrag ausläuft.
  • Die Nachfrist muss schriftlich zwischen Mieter*in und Vermieter*in vereinbart werden und einen klaren Endtermin enthalten.

Eingebracht von

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