Veröffentlichungspflicht für Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft

Zusammenfassung

Der Initiativantrag ergänzt das Staatsanwaltschaftsgesetz um einen neuen Absatz 1a in § 35a, der die Veröffentlichung von Entscheidungen über die Einstellung von Ermittlungsverfahren in berichtspflichtigen Fällen vorschreibt. Ziel ist mehr Transparenz und die Reduktion politischer Einflussnahme.
einfache Mehrheit XXVII 29.05.2024
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt § 35a StAG einen neuen Absatz 1a hinzu, der die Veröffentlichung von Einstellungsentscheidungen in berichtspflichtigen Fällen vorschreibt.
  • Ziel ist mehr Transparenz und die Vermeidung politischer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft.

Eingebracht von

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