Zusammenfassung
Der Initiativantrag ergänzt das Staatsanwaltschaftsgesetz um einen neuen Absatz 1a in § 35a, der die Veröffentlichung von Entscheidungen über die Einstellung von Ermittlungsverfahren in berichtspflichtigen Fällen vorschreibt. Ziel ist mehr Transparenz und die Reduktion politischer Einflussnahme.einfache Mehrheit XXVII 29.05.2024
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt § 35a StAG einen neuen Absatz 1a hinzu, der die Veröffentlichung von Einstellungsentscheidungen in berichtspflichtigen Fällen vorschreibt.
- Ziel ist mehr Transparenz und die Vermeidung politischer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft.
Eingebracht von
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