Trennung von Straflegistik und Weisungssektion im Justizministerium

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag von Dr. Johannes Margreiter verlangt die Trennung der Straflegistik von der Weisungssektion im Justizministerium, weil die frühere Aufteilung als funktional und bewährt gilt.
einfache Mehrheit XXVII 27.02.2020
Entschließung
Strafrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, die Straflegistik aus der bisherigen Weisungssektion herauszulösen und ihr eine eigene organisatorische Zuordnung zu geben.
  • Die frühere Trennung von Weisungssektion und Straflegistik habe sich in Praxis und Lehre bewährt und sei deshalb wiederherzustellen.

Eingebracht von

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