Inflationsausgleich für Behinderte – Rückwirkende und regelmäßige Freibetragsanpassungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine rückwirkende und künftig vierteljährliche Anpassung der Freibeträge für behinderte Steuerpflichtige an den Verbraucherpreisindex, weil die bisherigen Beträge seit 2022 stark an Kaufkraft verloren haben.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
Preis
Wirtschaft
Steuerwesen
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Derzeit erhalten behinderte Steuerpflichtige je nach Grad der Behinderung feste jährliche Freibeträge, die seit Juli 2022 durch die Inflation stark an Kaufkraft verloren haben.
  • Für die Geltendmachung des Fahrzeug‑Freibetrags muss die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachgewiesen werden, etwa durch einen Behindertenpass oder einen Befreiungsbescheid.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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