Zeitverwendungserhebungsgesetz (ZVEG) – Einführung einer regelmäßigen Haushaltsbefragung

Zusammenfassung

Das Zeitverwendungserhebungsgesetz (ZVEG) führt ab 2024 alle drei Jahre eine repräsentative Befragung von bis zu 15 000 Haushalten durch, um Daten zur Nutzung von Zeit – etwa für Arbeit, Hausarbeit, Pflege und Freizeit – zu erheben. Die Ergebnisse sollen der Statistik Austria helfen, Gleichstellungs‑ und Sozialpolitische Maßnahmen zu planen.
einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Gesetz
Statistik

Schwerpunkte

  • Ab 2024 wird eine regelmäßige, repräsentative Befragung von bis zu 15 000 Haushalten zur Zeitnutzung durchgeführt.
  • Die Teilnahme ist freiwillig, Minderjährige benötigen die Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten und Haushalte erhalten eine Aufwandsentschädigung, die nicht als Einkommen gilt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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