Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum – Verbot anlassloser Gesichtserkennung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Grundrecht auf Anonymität im öffentlichen Raum und ein Verbot anlassloser Gesichtserkennung durch Sicherheitsbehörden. Ausnahmen sind nur für verhältnismäßige Strafverfolgungsmaßnahmen vorgesehen.
einfache Mehrheit XXVII 08.04.2021
Entschließung
Informatik
Menschenrechte
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zum Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum vorlegen.
  • Anlasslose Anwendung von Gesichtserkennungssoftware und deren Verknüpfung mit Videoüberwachung soll verboten werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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