Verbot von Anlegerwohnungen in Genossenschaften zum Schutz der Mieter

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von Anleger‑ und Vorsorgewohnungen bei Wohnungsgenossenschaften, damit diese nur im Ausnahmegeschäft nach § 7 Abs. 4 WGG verkauft werden dürfen, um Mieter vor spekulativen Praktiken zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 12.12.2023
Entschließung
Preis
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Anleger‑ bzw. Vorsorgewohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen nur im Rahmen des Ausnahmegeschäfts nach § 7 Abs. 4 WGG veräußert werden dürfen.
  • Ziel ist der Schutz von Mietern vor spekulativen Preissteigerungen und die Verhinderung einer Umwidmung von Sozialtarif‑Wohnungen in Renditeobjekte.

Eingebracht von

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