Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verbietet Zurückweisung, Zurückschieben und Abschiebung, solange der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder der UN‑Menschenrechtsausschuss eine vorläufige Maßnahme empfohlen haben.einfache Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Menschenrechte
Vereinte Nationen
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Zurückweisung und Zurückschieben von Personen dürfen nicht erfolgen, wenn ein internationales Gericht eine vorläufige Maßnahme empfiehlt.
- Abschiebungen in einen anderen Staat sind ebenfalls untersagt, solange eine solche vorläufige Maßnahme besteht.
Eingebracht von
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