Einschränkung von Abschiebungen bei internationalen Interim Measures

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verbietet Zurückweisung, Zurückschieben und Abschiebung, solange der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder der UN‑Menschenrechtsausschuss eine vorläufige Maßnahme empfohlen haben.
einfache Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Menschenrechte
Vereinte Nationen
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Zurückweisung und Zurückschieben von Personen dürfen nicht erfolgen, wenn ein internationales Gericht eine vorläufige Maßnahme empfiehlt.
  • Abschiebungen in einen anderen Staat sind ebenfalls untersagt, solange eine solche vorläufige Maßnahme besteht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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