Vollständige Abschaffung der Kalten Progression ab 01.01.2022

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung die sogenannte Kalte Progression rückwirkend zum 1. Januar 2022 vollständig abschafft, indem alle Steuer‑Tarifstufen und Freibeträge jährlich zu 100 % an die Inflation angepasst werden.
einfache Mehrheit XXVII 05.10.2023
Entschließung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Nationalrat fordert, dass die Bundesregierung die Kalte Progression rückwirkend zum 01.01.2022 vollständig abschafft.
  • Alle Einkommen‑Steuer‑Tarifstufen sollen jährlich zu 100 % an die Inflationsrate angepasst werden.

Eingebracht von

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