Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Anpassung der maximal zulässigen Arbeitszeit für Lehrlinge, damit Betriebe das 4‑Tage‑Wochenmodell (4 × 10 Stunden) nutzen können. Die Änderung soll nur mit Zustimmung des Lernenden erfolgen und den bürokratischen Aufwand reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 20.09.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
junger Mensch
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Die aktuelle gesetzliche Höchstarbeitszeit für Lehrlinge beträgt neun Stunden pro Tag; nur für Montagefahrten ist eine Zehn‑Stunden‑Grenze erlaubt.
- Betriebe, die das 4 × 10‑Stunden‑Wochenmodell nutzen, können Lehrlinge derzeit kaum ausbilden, weil die tägliche Arbeitszeit die zulässige Grenze überschreitet.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.