Zusammenfassung
Der Antrag ändert Art. 148g B‑VG: Er führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren mit einer fachkundigen Auswahlkommission ein, legt fest, dass die Wahl im Nationalrat mit qualifizierter Mehrheit erfolgt, bestimmt den Vorsitz nach dem Lebensalter und regelt Nachwahl bei vorzeitigem Ausscheiden.2/3 Mehrheit XXVII 02.12.2021
Gesetz
Wahl
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Ein öffentliches Ausschreibungsverfahren soll die Auswahl der Volksanwaltschaftspersonen regeln.
- Eine Auswahlkommission aus Verfassungs‑, Menschenrechts‑ und Verwaltungsexpert*innen sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft bewertet die Bewerber*innen nach Qualifikation.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.