Zusammenfassung
Der Antrag erweitert die Prüfbefugnisse der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger und verpflichtet alle öffentlichen Organe, ihr Akteneinsicht zu gewähren.2/3 Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Verfassung
Öffentlicher Sektor
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Die Volksanwaltschaft darf künftig auch ausgegliederte Rechtsträger und Unternehmen prüfen, wenn sie Aufgaben von allgemeinem Interesse erfüllen.
- Alle Bundes‑, Länder‑ und Gemeindeorgane sowie weitere Selbstverwaltungskörper müssen der Volksanwaltschaft Akteneinsicht gewähren und auf Anfrage Auskünfte erteilen; Amtsverschwiegenheit gilt nicht gegenüber ihr.
Eingebracht von
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