Sonderhilfe bei Dienstunfällen für Exekutivbedienstete

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass der Bund bei Dienstunfällen von Exekutivbediensteten sofort einen finanziellen Vorschuss leistet. Aktuell erhalten Betroffene nur dann Entschädigungen, wenn ein Fremdverschulden nachgewiesen werden kann, was als unzureichend kritisiert wird.
einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Derzeit erhalten Exekutivbedienstete nur dann Entschädigungen, wenn ein Fremdverschulden nachgewiesen werden kann.
  • Das frühere Wachebediensteten‑Hilfeleistungsgesetz (WHG) regelte die Hilfeleistung bei Dienstunfällen umfassender als das aktuelle GehG.

Eingebracht von

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