Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst ab 55 Jahren, die mindestens 15 Jahre Schicht‑ oder Wechseldienst geleistet haben, freiwillig ihre wöchentliche Arbeitszeit um 20 % bis 50 % reduzieren können. Für ein bis fünf Jahre erhalten sie eine Ausgleichszahlung, um Einkommensverluste zu mindern, und Mehrdienste sind während dieser Zeit grundsätzlich verboten.einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Beschäftigte ab dem vollendeten 55. Lebensjahr können Altersteilzeit beantragen, wenn sie mindestens 15 Jahre Schicht‑ oder Wechseldienst geleistet haben.
- Die Teilzeit kann für ein bis fünf Jahre gewährt werden; die wöchentliche Arbeitszeit muss um mindestens 20 % und höchstens 50 % reduziert werden.
Eingebracht von
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