Einführung einer dreijährigen Stichprobenkontrolle im Berufsausbildungsgesetz

Zusammenfassung

Der Initiativantrag ergänzt das Berufsausbildungsgesetz um einen neuen Absatz, der vorsieht, dass die Voraussetzungen für die Ausbildung alle drei Jahre stichprobenartig geprüft werden, um die Ausbildungsqualität zu sichern.
einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Gesetz
Arbeitsrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt § 3 Absatz 6 hinzu, der festlegt, dass die Voraussetzungen für die Berufsausbildung alle drei Jahre stichprobenartig überprüft werden.
  • Ziel ist, die hohe Lehrabbruchquote im Tourismussektor durch bessere Qualitätskontrollen zu senken.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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